Die vom BAZG am 2. November 2026 veröffentlichte Tarifrevision umfasst Anpassungen auf 200 Tariflinien in acht Zolltarifkapiteln, die seit dem 1. November 2026 angewendet werden. Im Mittelpunkt stehen Zollsenkungen beim Normalansatz für Futtergetreide, Mühlenerzeugnisse und Tierfutter sowie die Einführung neuer zollbegünstigter Verwendungsregelungen für diverse Partnerländer und Warengruppen. Bewilligungen und Kontrollauflagen blieben in dieser Veröffentlichung unverändert.

Was diese Revision ändert

Die BAZG-Publikation vom 2. November 2026 modifiziert den Schweizer Gebrauchstarif auf insgesamt 200 Tariflinien (86 eigenständige achtstellige Tarifnummern) über acht Kapitel hinweg. Die Änderungen teilen sich auf in 160 Datensätze zu Zollansätzen und 233 Datensätze zu weiteren Tarifdaten. Neue oder geänderte Bewilligungen, Kontrollauflagen sowie MWST- oder Akzisenregelungen enthält diese Veröffentlichung nicht.

Der Schwerpunkt liegt materiell im Agrar- und Futtermittelsektor: Am stärksten betroffen ist Kapitel 15 (Tierische und pflanzliche Fette und Öle) mit 132 Tariflinien, gefolgt von Kapitel 11 (Müllereierzeugnisse) mit 26 Tariflinien und Kapitel 10 (Getreide) mit 23 Tariflinien. Weitere Anpassungen verteilen sich auf die Kapitel 04 (8 Linien), 08 und 23 (je 4 Linien), 07 (2 Linien) und 17 (1 Linie).

Zollansätze

Im Bereich der Zölle enthält die Revision sowohl lineare Senkungen bestehender Normalansätze (MFN) als auch die Einführung neuer zollbegünstigter Massnahmen.

Gesenkte Normalansätze (MFN — alle Ursprünge)

Auf mehreren Tarifpositionen für Futter- und Nahrungsmittel wurden die MFN-Zollansätze gesenkt:

  • Kapitel 10 (Getreide): Auf sechs Tariflinien für Futtergetreide (unter anderem Hartweizen, Weizen, Mengkorn, Roggen, Fonio und Quinoa zu Futterzwecken) sank der Ansatz von 7 auf 6 CHF je 100 kg Bruttogewicht. Drei Linien für Weizen, Mengkorn und Roggen zu technischen Zwecken wurden von 0.7 auf 0.6 CHF je 100 kg brutto reduziert. Drei Linien für Fonio, Quinoa und sonstiges Getreide zur menschlichen Ernährung ausserhalb des Zollkontingents (Verwendungsauflage für die Lebensmittelherstellung mit Rückständen zur Fütterung) ermässigten sich von 3.5 auf 3 CHF je 100 kg brutto. Futtermais (sowie Futter-Zuckermais in Kapitel 07) sank über drei Linien von 2 auf 1 CHF je 100 kg brutto.
  • Kapitel 11 (Müllereierzeugnisse): Auf sechs Tariflinien für Weizengrütze, Futtergriess und gequetschtes Getreide sank der Ansatz von 15 auf 14 CHF je 100 kg brutto. Vier Linien für Quellmehl, Pellets und bearbeitete Gerstenkörner wurden von 14 auf 13 CHF je 100 kg brutto gesenkt. Drei Linien für Roggenquellmehl, Getreidepellets und geschälte Getreidekörner gingen von 13 auf 12 CHF je 100 kg brutto zurück. Mehl von Weizen oder anderem Getreide zu Futterzwecken ermässigte sich auf zwei Linien von 18 auf 17 CHF je 100 kg brutto. Gerstenkörner zur menschlichen Ernährung sanken auf zwei Linien von 22 auf 21.65 CHF je 100 kg brutto.
  • Kapitel 23 (Futtermittel): Drei Tariflinien für melassierte Zubereitungen und Mineralstofffutter ermässigten sich von 1.9 auf 1.15 CHF je 100 kg brutto.

Neue Verwendungsbegünstigungen und Partnerländer-Ansätze

Neu erfasst wurden zollbegünstigte Massnahmen, die an den Verwendungszweck der Waren geknüpft sind:

  • MFN (alle Ursprünge): Fünf Tariflinien für Eier innerhalb des Zollkontingents Nr. 9 in Kapitel 04 wurden mit 50 CHF je 100 kg brutto erfasst. In Kapitel 15 gelten neue Ansätze für bestimmte Fisch-, Meeressäuger- und Palmöle (149.1 CHF je 100 kg brutto auf vier Linien) sowie für natives Olivenöl (88.15 CHF je 100 kg brutto in Glasbehältnissen bis 2 Liter auf drei Linien; 134.25 CHF je 100 kg brutto in anderen Behältnissen auf drei Linien).
  • Bilaterale Nullansätze (0 CHF je 100 kg brutto): Jeweils an Verwendungszwecke gebunden wurden zollfreie Einfuhren für bestimmte Ursprungsgruppen eingeführt, darunter Albanien (7 Linien; Olivenöl und Zucker), Mexiko (6 Linien; Bruteier, Konsumeier, Honig), Kanada (6 Linien; Honig, Fisch- und Tierfette, Maltose), Südafrikanische Zollunion (4 Linien; Käse, Honig, Maltose), Republik Moldau (4 Linien; Eier), Marokko und Singapur (je 4 Linien; Haselnüsse, Walnüsse, gefrorene Früchte), Indonesien (4 Linien; Palmöl und Fraktionen) sowie Jordanien, Tunesien und Montenegro (überwiegend natives Olivenöl).

Weitere Tarifdaten

Im Bereich der weiteren Tarifdaten wurden 202 Datensätze zu ausgeschlossenen Präferenzen veröffentlicht (darunter 110 Linien in Kapitel 15 mit dem Wert 0.0000 sowie kleinere Gruppen mit publizierten Werten von 79.3500, 94.5500, 102.0000 und 115.3000, jeweils ohne Einheitenangabe) sowie 31 Linien mit neu erfassten Zollbegünstigungsvermerken (Wert 3, ohne Einheitenangabe) in den Kapiteln 04, 08, 15 und 17.

Ab wann die Änderungen gelten

Sämtliche 393 erfassten Datensätze dieser Publikation sind seit dem 1. November 2026 wirksam. Es gibt in diesem Release keine zukunftsdatierten Ankündigungen und keine rein redaktionellen Bestätigungen älterer Gültigkeitszeiträume.

Was zu tun ist

Unternehmen, die Futtergetreide, Mahlerzeugnisse, Öle oder Mischfutter in die Schweiz einführen, sollten ihre Stammdaten und Zolldeklarationen auf die per 1. November 2026 reduzierten MFN-Ansätze abstimmen.

Werden Waren aus den genannten Partnerländern oder Produkte unter Inanspruchnahme einer Verwendungsbegünstigung deklariert, ist sicherzustellen, dass die geforderten Endverwendungsnachweise vorliegen und die entsprechenden Zolltarifnummern präzise angemeldet werden.

In Zahlen

Was sich geändert hat Was sich geändert hat BAZG-Ausgabe 2026-11-02 · nach Bedeutung der Änderung Präferenz ausgeschlossen 202 Neue Zollmassnahme 100 Ansatz gesenkt 60 Zollbegünstigung neu 31 Ein neu festgesetzter Ansatz ist eine Folgemassnahme, kein neuer Zoll. Änderungen nach Bereich Änderungen nach Bereich Zollansätze, Bewilligungen & Kontrollen, MWST Zollansätze 160 Weitere Tarifdaten 233 Zolländerungen nach Ländergruppe Zolländerungen nach Ländergruppe Tarifnummern je BAZG-Ländergruppe Normalansatz (MFN) — alle Ursprünge 87 Albanien 7 Mexiko 6 Kanada 6 Südafrikanische Zollunion 4 Moldau, Republik 4 Marokko 4 Singapur 4 Am stärksten betroffene HS-Kapitel Am stärksten betroffene HS-Kapitel Geänderte Tarifnummern nach Kapitel 15: Tierische, pflanzliche oder mikro… 132 11: Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke… 26 10: Getreide 23 04: Milch und Molkereierzeugnisse; Vo… 8 08: Geniessbare Früchte; Schalen von… 4 23: Rückstände und Abfälle der Lebens… 4 07: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Kno… 2 17: Zucker und Zuckerwaren 1