Heute wurden keine neuen Änderungen am Gemeinsamen Zolltarif der EU veröffentlicht, was auf einen ruhigen Tag bei den regulatorischen Veröffentlichungen hindeutet. Dennoch war der Tag für Importeure von Agrarprodukten von Bedeutung, da 565 zuvor geladene Maßnahmen in Kraft traten. Die überwiegende Mehrheit dieser Änderungen betrifft die Einführung neuer Zollkontingente für verschiedene Arten von lebenden Rindern.
Hunderte Maßnahmen treten heute in Kraft
Obwohl die Zollbehörden heute keine Aktualisierung veröffentlicht haben, ist der Tag durch das Inkrafttreten von 565 Maßnahmen geprägt. Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Agrarsektor, insbesondere bei lebenden Rindern (Warenkapitel 01). Hier wurden zahlreiche neue Zollkontingente für verschiedene Rinderrassen wie Simmentaler Fleckvieh und Braunvieh wirksam, die für die Einfuhr aus allen Nicht-EU-Ländern gelten. Die damit verbundenen Zollsätze außerhalb der Kontingente sind erheblich und erreichen beispielsweise für männliche Jungrinder zum Mästen (0102291010) einen Wert von 16 % plus einen spezifischen Betrag.
Was zu beachten ist
Nachdem Ende letzter Woche der Fokus auf neuen Kontrollen für verarbeitete Lebensmittel (Kapitel 20) lag, rückt mit den heute wirksam gewordenen Maßnahmen der Sektor für lebende Tiere (Kapitel 01) in den Mittelpunkt. Importeure im Agrar- und Lebensmittelsektor sollten die operative Umsetzung dieser neuen, weitreichenden Anforderungen genau verfolgen.