Am heutigen Sonntag hat die Europäische Kommission keine neue TARIC-Aktualisierung veröffentlicht, doch zum Monatswechsel treten planmäßig 5.405 vorab terminierte Maßnahmen in Kraft. Das Schwergewicht der heute wirksam werdenden Bestimmungen liegt auf turnusmäßigen Kontingentseröffnungen und Einfuhrpreisregelungen im Agrarbereich, insbesondere bei zollfreien Kontingenten für Schnittblumen aus Mexiko und Israel sowie angepassten Einfuhrbedingungen für frische Tomaten aus dem Mittelmeerraum.
Zum Stichtag wirksam: Kontingente und Agrarregelungen zum Monatswechsel
Mit dem Stichtag des 1. November erlangt ein umfangreiches Paket von 5.405 vorab terminierten Maßnahmen Gültigkeit, das typische saisonale Übergänge an einer Monatsschwelle abbildet:
- Schnittblumen (Kapitel 06): Für eine Reihe frischer Blumenarten greifen unter der Verordnung R1362/00 zollfreie Kontingente (0,0 %) für Einfuhren aus Mexiko. Betroffen sind Rosen (Warennummer 0603 11 00 00), Nelken (0603 12 00 00), Orchideen (0603 13 00 00), Chrysanthemen (0603 14 00 00), Lilien (0603 15 00 00) sowie Gladiolen (0603 19 10 00), Hahnenfußgewächse (0603 19 20 00) und andere Schnittblumen (0603 19 70 00). Für Lilien, Hahnenfußgewächse und sonstige Blumen treten zeitgleich zollfreie Kontingente für Einfuhren aus Israel mit einem Zollsatz von 0,0 % in Kraft.
- Frische oder gekühlte Tomaten (Warennummer 0702 00 00 00): Im Mittelmeerraum treten neue Kontingents- und Einfuhrpreisregelungen für Marokko und den Libanon in Kraft. Für Marokko greifen gestaffelte Bedingungen ab 58,80 EUR/dt bis 62,60 EUR/dt, flankiert von Nachweisauflagen im Rahmen des Briefwechsels zum Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen (Protokolle Nr. 1 und 4). Für den Libanon gelten ab heute gestaffelte Zusatzzölle je nach Einfuhrpreisstufe. Gleichzeitig läuft eine Kontingentsmaßnahme für Ursprungswaren aus der Westsahara unter der Verordnung R0812/12 planmäßig aus.
Vier der heute wirksam gewordenen Maßnahmen stellen reine Rechtsgrundlagenanpassungen dar, bei denen bestehende Zollsätze und Gültigkeitszeiträume unverändert unter andere Rechtsakte gefasst wurden.
Was jetzt zu beachten ist
Deklaranten und Importeure im Agrar- und Zierpflanzensektor sollten die ab heute wirksamen Kontingentsnummern und Bescheinigungen in ihren Systemen hinterlegen. Nach dem veröffentlichungsfreien Wochenende ist mit Beginn der Arbeitswoche wieder mit dem regulären TARIC-Veröffentlichungszyklus der Europäischen Kommission zu rechnen.